Grundsätzliches – Die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen sind Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die Grundschulen, Jahrgangsstufen fünf bis zehn der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Förderzentren besuchen. Die Festlegungen des Kreises Schleswig-Flensburg gelten für alle Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen.
Tägliche Archive: 17. Mai 2021
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