Fahrausweise für das neue Schuljahr 2023/24 – Deutschland Ticket

Jetzt ist es wieder an der Zeit, die Ausgabe der Fahrausweise für das kommende Schuljahr vorzubereiten. Die Antworten auf Ihre wohl wichtigsten Fragen erhalten Sie hier:

Bekomme ich als Fahrkarte für mein Kind jetzt das Deutschland-Ticket?

Nach aktuellem Stand wird es ab dem kommenden Schuljahr möglich sein, das Deutschland- Ticket mit Gültigkeit bis Ende 2023 zumindest als Papierfahrkarte auszugeben. Dabei müssen Papierfahrkarten entsprechend den Vorgaben von Bund und Ländern allerdings Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Einstiegshaltestelle und den Gültigkeitsmonat enthalten. Es wird somit keine Schülerjahreskarte mehr geben. Zudem ist ein digital lesbarer, standardisierter Barcode auf der Papierfahrkarte erforderlich.

Mit der Umstellung der bisherigen Schülerjahreskarten auf das Deutschland-Ticket muss somit auch die bisherige Regelung zur Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler angepasst werden. Den zuständigen Busunternehmen sowie den externen Dienstleistern, die mit der Ausstellung des Tickets betraut sind, müssen somit neben den bisherigen Daten des Schülers/der Schülerin jetzt auch das Geburtsdatum übermittelt werden.

Ab 01.01.2024 soll die Ausgabe des Deutschland-Tickets dann als Chipkarte erfolgen. Die Ausgabe der Chipkarten wird rechtzeitig automatisch über die Schule erfolgen.

Muss ich einen Eigenanteil zahlen?

Es wird weiterhin keine Eigenbeteiligung zu den Kosten der Schülerbeförderung für berechtigte Schülerinnen und Schüler erhoben. Die kreisweite, ganzjährige und auch private Nutzung auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg bleibt ebenfalls erhalten und wird jetzt sogar auf das gesamte Bundesgebiet inkl. einer Nutzung der Nahverkehrszüge (2. Klasse) erweitert.

Werden jetzt auch Schülerbeförderungskosten für berechtigte Schülerinnen und Schüler übernommen, die eine entfernter gelegene Schule der gewählten Schulart besuchen?

Die bisherige Regelung, dass beim Besuch einer entfernter gelegenen Schule der gewählten Schulart nur die fiktiven Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden und die zusätzlichen Beförderungskosten von den Eltern/Schülern zu tragen sind, entfällt mit der Ausgabe des Deutschland-Tickets zum Einheitspreis von derzeit 49 € für alle Strecken. Es werden somit ab der Ausgabe des Deutschland-Tickets keine sog. Mehrkosten mehr erhoben.

Welche Voraussetzungen müssen überhaupt für eine Berechtigung erfüllt sein?

Voraussetzung für den Erhalt des Deutschland-Tickets über das Amt Schafflund ist, dass

  • die Wohnung der Schülerin/des Schülers bis einschließlich der Jahrgangsstufe vier in einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern und ab Jahrgangsstufe fünf von mehr als vier Kilometern zur Schule liegt und
  • der Schüler nicht am Schulort der besuchten Schule wohnt. Sollten die Kilometergrenzen zur nächstgelegenen tatsächlich besuchten Schule unterschritten werden oder der Schüler am Schulort der besuchten Schule wohnen, gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich in das System „Schülerbeförderung“ einzukaufen:

Liegt die Wohnung von Schülerinnen/Schülern der Jahrgangsstufen eins bis vier in einer Entfernung von unter zwei Kilometern und der Jahrgangsstufen fünf bis zehn von unter vier Kilometern zur besuchten Schule oder wohnen Schüler direkt am Schulort, können diese Schülerinnen und Schüler auch ein Ticket, das sog. Bildungsticket mit den gleichen Nutzungsmöglichkeiten wie das Deutschland-Ticket kaufen. Der Eigenanteil für das Bildungsticket liegt bei 150 im Schuljahr.

Zahlungen zum Erwerb des Bildungstickets bitte bis zum 14. Juli 2023 an das Amt Schafflund, Amtskasse, IBAN: DE 34 2175 0000 0011 0000 88, BIC: NOLADE21NOS.

Als Verwendungszweck bitte angeben: Schule, Jahrgangsstufe und Vor- und Nachname des Kindes.

Muss ein neuer Fahrkartenantrag gestellt werden?

Ein neuer Fahrkartenantrag ist nur dann einzureichen, wenn sich die Haltestellen zum Vorjahr geändert haben, z.B. durch einen Schulwechsel oder durch einen Umzug. Anträge können jederzeit gestellt werden und sind online unter: www.amt-schafflund.de/Schülerbeförderung abrufbar.

Sollten Sie mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten Ihres Kindes zur Erstellung des Deutschland-Tickets nicht einverstanden sein, melden Sie dieses bitte dem Amt Schafflund. Ansonsten werden für alle Schülerinnen und Schüler die Deutschland-Tickets ausgegeben, die auch im aktuellen Schuljahr im Besitz von Fahrausweisen sind. Es besteht allerdings weiterhin die Verpflichtung, das Deutschland-Ticket bei Wechsel des Wohnorts, der Schule, der Schulart oder bei vorzeitigem Schulabgang unverzüglich an die Schule zurückzugeben. Entstandene Kosten für einen nichtberechtigten Zeitraum sind dem Schulträger durch die Sorgeberechtigten bzw. den Antragssteller zu erstatten.

Wird ein Identifikationsnachweis benötigt?

Weder für das D-Ticket in Papierform noch für die spätere Chipkarte ist ein Lichtbild vorgesehen. Die Tarifbestimmungen sehen jedoch vor, dass die Fahrkarte nur unter Mitführung eines Ausweisdokuments gültig ist. Das bedeutet, dass jeder Schülerin/jeder Schüler neben der Fahrkarte auch einen Ausweis zur Identifikation mitführen muss. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat einen Weg gefunden, Ihnen möglichst schnell und einfach ein von den Verkehrsunternehmen anerkanntes Dokument als Identifikationsnachweis zugänglich zu machen.

Dieses Dokument, eine Identitätskarte, finden Sie unter: www.amt-schafflund.de/Schülerbeförderung, wo es Ihnen jederzeit zur Verfügung steht. Einfach ausdrucken, ausfüllen, mit einem Lichtbild versehen und Ihrem Kind zusammen mit der Fahrkarte mitgeben. Sie können es nutzen, können aber natürlich auch andere Ausweisnachweise (Schülerausweis, Personalausweis …) Ihrem Kind mitgeben.

Was ändert sich noch?

Auch beim Wechsel in die 11. Jahrgangsstufe oder als Vollzeitschüler einer berufsbildenden Schule gibt es jetzt ein Angebot zum Erhalt eines Tickets, das sog. Bildungsticket. Weitere Informationen hierzu und zu weiteren Punkten finden Sie unter https://www.schleswig-flensburg.de/Bildung

Für Rückfragen zum Bildungsticket steht Ihnen Herr Hildebrandt beim Kreis Schleswig-Flensburg unter der Tel.-Nr. 04621/87-567 zur Verfügung.

Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets wenden Sie sich bitte direkt an das Schulbüro. Wir wünschen Ihnen bereits jetzt einen guten Start in das neue Schuljahr.

Ihr Amt Schafflund


Hier stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit

1. Anmeldung zur Schülerbeförderung

2. Identitätskarte

(ACHTUNG! Wurde am 07.06.2023 um 12:30 Uhr erneuert)