Hygieneregeln zum Umgang mit der Coronapandemie

In das neue Schuljahr starten wir mit den Basisschutzmaßnahmen:

  • Es gilt der Schnupfenplan, laut dem Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, ihre Schule mindestens 48 Stunden nicht besuchen sollen.
  • Für mit Corona infizierte Personen besteht eine Absonderungspflicht. Sog. Kontaktpersonen können dagegen weiter am Schulleben teilnehmen.
  • Es gilt auch weiterhin die Hygienempfehlung, wonach z. B. freiwillig jede einzelne Person für sich entscheiden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Im Umgang mit Schwangeren und vulnerablen Personen kann mit den betroffenen Lerngruppen eine Verständigung über das Tragen einer MNB im Einzelfall als Schutzmaßnahme zur Anwendung kommen.
  • Der Lüftungsplan gilt ebenso weiter für Schulen. Als Faustformel gilt: alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten lüften.
  • Schließlich gilt der Beurlaubungserlass weiter, so dass insbesondere vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, im Einzelfall unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen befristet vom Präsenzunterricht beurlaubt werden können.

Vorrangiges Ziel bleibt es, dass der Unterricht durchgehend in Präsenz erfolgt und Schulschließungen vermieden werden. Um das Erreichen dieses Ziels nicht zu gefährden, auch für den Fall, dass die weitere Pandemieentwicklung eine Wendung mit steigender Infektionslast und neuen Virusvarianten („VOC“) mit schwerwiegenderen Verläufen nähme, werden auf der Basis der beabsichtigten Neufassung des IfSG auch weitergehende Schutz- und Hygienemaßnahmen in Betracht kommen. Dazu zählt dann in erster Linie das Tragen von MNB, weil das besonders geeignet ist, Infektionsübertragungen zu verhindern. In zweiter Linie könnte dann wieder eine zunächst anlassbezogene Testverpflichtung hinzutreten, wenn dies auch in anderen Lebensbereichen der Fall ist. Damit wir eine Einschätzung zum Infektionsgeschehen in Schulen haben, werden die Schulen auch mit dem Beginn des Schuljahres 2022/23 die Meldung von Corona- Infektionsfällen im sogenannten Schul-Dashboard fortsetzen.

Schon heute ist klar, dass Schutzimpfungen im Kampf gegen das Virus die entscheidende Maßnahme sind. Bis zum Beginn der Herbstferien werden wir deshalb zusammen mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG) sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein den weiterführenden Schulen wieder die Möglichkeit anbieten, dass Impfteams an die Schulen kommen und dort die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren impfen. Schon jetzt sind 88 % dieser Gruppe zweimal geimpft. Das sind mehr als in der Gruppe der über 18-Jährigen, in der 87,2 % geimpft sind. Die Zahl der dritten Impfung liegt derzeit erst bei 47 %. Mit niederschwelligen Angeboten für Impfungen im schulischen Kontext wollen wir die Lücke der teils noch fehlenden Impfungen schließen.

Für Kinder von 5 bis 11 Jahren empfiehlt die STIKO eine einmalige Impfung. In dieser Altersgruppe ist die Impfquote aber noch unterdurchschnittlich mit bisher 31 %. Wir werden die Eltern daher zusammen mit dem MJG informieren und sie auf Impfangebote bei Haus- und Kinderärzten sowie in Impfstellen hinweisen. Von einem Impfangebot an den Grundschulen sehen wir angesichts des ggf. höheren Beratungsbedarfes und der gebotenen Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ab.