Infos zur Schülerbeförderung 2021/2022

Schulträger der Schulen im
Bereich des Amtes Schafflund

Mai 2021

Informationen zur Schülerbeförderung im Kreis Schleswig-Flensburg im Schuljahr 2021/2022

Grundsätzliches

Die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen sind Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die Grundschulen, Jahrgangsstufen fünf bis zehn der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Förderzentren besuchen. Die Festlegungen des Kreises Schleswig-Flensburg gelten für alle Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen.

Beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart wird ab dem Schuljahr 2020/2021 keine Eigenbeteiligung zu den Kosten der Schülerbeförderung mehr erhoben.

Voraussetzung für den Erhalt einer Fahrkarte ist, dass

  • die Wohnung des Schülers bis einschließlich der Jahrgangsstufe vier in einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern und ab Jahrgangsstufe fünf von mehr als vier Kilometern zur Schule liegt und
  • der Schüler nicht am Schulort der besuchten Schule wohnt.

Beim Besuch einer entfernter gelegenen Schule werden nur die fiktiven Kosten zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart übernommen. Die zusätzlichen Beförderungskosten sind, je nach Beschluss des Schulträgers, von den Eltern/Schülern zu tragen. Es gelten hierfür die zum Beförderungsbeginn gültigen Tarife der Verkehrsunternehmen.

Es besteht die Verpflichtung, die Schülerjahreskarte bei Wechsel des Wohnorts, der Schule, der Schulart oder bei vorzeitigem Schulabgang unverzüglich an die Schule zurückzugeben. Entstandene Kosten für einen nichtberechtigten Zeitraum sind dem Schulträger durch den Antragsteller zu erstatten.

Die Fahrausweise können kreisweit und ganzjährig auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg auch zu frei planbaren Fahrten für private Zwecke benutzt werden.

Wie erhält Ihr Kind seinen Fahrausweis?

Füllen Sie bitte einen neuen Fahrkartenantrag (Anmeldung zur Schülerbeförderung) aus und geben Sie diesen Antrag im Schulbüro Ihrer Schule ab. Auch wenn Ihr Kind schon in den Vorjahren eine Schülerjahreskarte besaß, ist eine erneute Antragsstellung notwendig.

Die Schülerbeförderung ist ein Angebot der Schulträger an die Eltern und erfolgt nur bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte. Es steht in Ihrem Ermessen, davon Gebrauch zu machen. Die Fahrausweise werden wie gewohnt zum Schulbeginn über die Schule ausgegeben.

Rückgabe der Fahrkartenanträge an das Schulbüro bitte bis zum 11. Juni 2021.

Zusätzliches Angebot

Liegt die Wohnung von Schülern der Jahrgangsstufen eins bis vier in einer Entfernung von unter zwei Kilometern und der Jahrgangsstufen fünf bis zehn von unter vier Kilometern zur nächstgelegenen besuchten Schule oder wohnen Schüler direkt am Schulort, können auch sie eine Schülerjahreskarte, das sog. Junior-Ticket, mit der Berechtigung für eine kreisweite, ganzjährige und auch private Nutzung auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig- Flensburg kaufen. Der Eigenanteil für diese Schülerjahreskarte liegt bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen eins bis zehn bei 135 €, Ermäßigungen gibt es nicht.

Zahlungen zum Erwerb des Junior-Tickets bitte bis zum 18. Juni 2021 an das Amt Schafflund, Amtskasse, IBAN: DE 34 2175 0000 0011 0000 88, BIC: NOLADE21NOS.

Als Verwendungszweck bitte angeben: Schule, Jahrgangsstufe und Vor- und Nachname des Kindes.

Falls der Schulweg Ihres Kindes kreisübergreifend (z. B. Gymnasium) ist, erfolgt die Fahrkartenausgabe durch die Kreisverwaltung Ihres Wohnortes (Kreis Nordfriesland, 04841/ 670, Kreis Schleswig-Flensburg, Herr Hildebrandt 04621/ 87-567).

Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrkarte wenden Sie sich bitte direkt an das Schulbüro.


Auskünfte erteilt:
Amtsverwaltung Schafflund
Tel. 04639/7032, Frau Hensen, Zentrale 04639/700 oder Ihr zuständiges Schulbüro