Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Konzept für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 06. Mai 2020

verantwortlich: Schulleitung, Schwerbeh.vertretung, ÖPR
Stand: Schuljahr 2019/20
Evaluation: vorerst täglich

Schulbetrieb unter Corona Bedingungen

Dieses Konzept beschreibt Mindeststandards beim Arbeits- und Gesundheitsschutz für den Schulbetrieb unter Corona Bedingungen. Diese Zusammenstellung ist wegen der dynamischen Lageentwicklung weder abschließend noch allumfassend.

In diesem Konzept verwendete Abkürzungen:

AwM Abstand wahrende Maßnahmen
MNB Mund-Nasen-Bedeckung
RKI Robert Koch Institut
SuS Schülerinnen und Schüler

Diese Grundsätze gelten:

  • SuS sowie Lehrkräfte und Mitarbeitende mit Atemwegssymptomen oder Fieber sollen sich nicht in der Schule aufhalten. Bei akuten Atemwegssymptomen ist ein sofortiges Verlassen der Einrichtung und eine ärztliche Abklärung der Symptome notwendig.
  • Eltern dürfen die Schulgebäude nicht betreten.

1. Unterricht und Schulbetrieb

1.1 Schulisches Beschlussgremium

Die Schulleitung bestimmt ein Gremium, das die Corona Maßnahmen aufstellt, regelmäßig beobachtet und bei Bedarf nachsteuert. Das Gremium besteht aus Frau Hinrichs (Schulleiterin), Frau Fehlberg (Konrektorin und Schwerbehinderten Beauftragte), Frau Weimar (ÖPR).

Dieses Gremium passt die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen der Schule der aktuellen Lage an und berücksichtigt dabei auch den Umgang mit Risikogruppen.

Es sind insbesondere Verfügungen des Schulträgers, der Schulbehörden sowie Empfehlungen des RKI und des Gesundheitsamtes zu beachten. Die Beratung von Betriebsärztin/Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeits-sicherheit sind bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.

Wenn ein Kind wiederholt gegen die Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln verstößt, kann es zum Schutz aller nicht am Präsenzangebot seiner Klasse teilnehmen. Ein Gespräch mit den Eltern über die weiteren Vorgehensmaßnahmen erfolgt.

2. Abstand wahrende Maßnahmen (AwM)

  • Anpassung Schülerzahlen in den Unterrichtsräumen je nach Klassenraumgröße unter Einhaltung der Abstandsregeln.
  • Zusätzliche Nutzung anderer Räume, z.B. Sporthalle und Aula für gelenkte Bewegungspausen.

Unterricht in Phase 2 (06.-20. Mai 2020)

  • Die 4. Klassen haben täglich von der 1. – 5. Stunde Unterricht. Die Unterrichtszeiten sind an individuelle Pausen und die personellen Ressourcen angepasst; die 45-Minuten-Taktung ist aufgehoben.
  • Es gibt zugeteilte Ein- und Ausgänge und markierte Wartezonen vor dem Gebäude. Die Flure sind durch Klebemarkierungen auf den Fußböden als „Einbahnstraßen“ gekennzeichnet, um die Personendichte zu reduzieren.
  • Es finden gelenkte Musik- und Bewegungspausen unter Aufsicht statt.
  • Es besteht in der Schule keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m allerdings nicht sicher möglich, wird empfohlen, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Dies gilt vor allem in Bereichen der Schule, die von allen am Schulbetrieb beteiligten Personen benutzt werden, z.B. Flure, Sanitäranlagen usw.
  • Die Schule hält für alle SuS Mund-Nasen-Bedeckungen bereit.
  • Unterricht in Phase 3 (voraussichtlich ab 25. Mai 2020)
  • Alle Schüler der Klassen 1 – 3 werden an einem Tag pro Woche Unterricht haben. Die Wochendtage für die Klassen 1-3 stehen noch nicht endgültig fest.

1.3 Hygienische Maßnahmen

  • Die Hygienemaßnahmen sind mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
  • Die aktuellen RKI-Empfehlungen werden beachtet.
  • In jedem Klassenraum sind Flüssigseife, warmes Wasser und Handtuchspender vorhanden.
  • Desinfektionsmittel-Spender hängen in den Fluren vor den Schülertoiletten.
  • Türklinken und Handläufe werden regelmäßig gereinigt. Sprühflaschen stehen in den Klassenräumen bereit.
  • Unterrichtsmaterial soll möglichst nur personenbezogen benutzt werden. Die SuS haben alle Unterrichtsmaterialien und eine vollständig gefüllte Federtasche bei sich, um das Ausleihen von Stiften u. ä. zu vermeiden.
  • Die Klassenräume werden verstärkt gelüftet.

1.4 Schulbusbetrieb

Auf der Schul-Homepage wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, dass voraussichtlich keine zusätzlichen Busse fahren.

2. Besondere Orte

2.1 Schulsekretariat

Beispiele für AwM:

  • Der Zutritt ins Sekretariat ist nur einzeln und nach Aufforderung gestattet.
  • Ein Spuckschutz ist aufgestellt.
  • Eltern wenden sich entweder telefonisch unter 04604/2133 im Zeitraum von 8.00 – 12.00 Uhr im Sekretariat bei Frau Klauke

oder per E-Mail unter grundschule.grossenwiehe@schule.landsh.de
oder klopfen zwischen 9.00 – 12.00 Uhr am Fenster des Sekretariats.

2.2 Toiletten für SuS

Beispiele für AwM:

  • Die Toilettenräume dürfen jeweils nur von einem Kind pro Geschlecht zur Zeit betreten werden.
  • Es gibt Wartemarkierungen am Eingang.