Freiwilliges Selbsttestangebot

Hier stehen Ihnen verschiedene Formulare zum Download als PDF bereit:

Selbsttest für die Schule (kostenfrei)

Selbsttest für zu Hause (auf eigene Kosten)


Verhalten nach einem positiven PoC-Antigen-Selbsttest

(Stand 17.03.2021)

Personen, die davon Kenntnis haben, dass ein selbst oder durch nicht geschultes Personal vorgenommener SARS-CoV-2 Antigenschnelltest („Selbsttest“) auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich bis zu einer Anordnung des Gesundheitsamtes ständig dort abzusondern / aufzuhalten (häusliche Isolation / Quarantäne).

Sollte noch kein PCR-Test durchgeführt worden sein, dürfen die Betroffenen zur Durchführung eines PCR-Tests ihre Häuslichkeit einmalig verlassen. Dies darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen. Unterbrechungen aus anderen Zwecken sind nicht gestattet.

In Ihrer Häuslichkeit sind die Betroffenen verpflichtet, folgende Verhaltensmaßnahmen einzuhalten:

  • Keinen engen körperlichen Kontakt zu Familienangehörigen / anderen Personen.
  • Abstand von 1,50 – 2m zu allen Personen einhalten.
  • Wenn es unvermeidlich ist, dass Sie den Raum mit Dritten teilen müssen, tragen Sie einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz. Der Mund-Nasen-Schutz ist bei Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden zu wechseln.
  • Nach Möglichkeit im Haushalt eine zeitliche und räumliche Trennung zu nichtpositiven Haushaltsmitgliedern einhalten. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass Sie sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten.
  • Achten Sie jederzeit auf die Husten- und Nies-Etikette und nutzen Sie Einmaltaschentücher.
  • Der Kontakt zu Mitbewohnern und Angehörigen sollte auf das Notwendigste beschränkt werden, wobei die o.g. Verhaltensmaßnahmen eingehalten werden sollten.
  • Hygieneartikel sollten nicht mit anderen Haushaltsmitgliedern geteilt werden.

Verhalten nach einem positiven PoC-Antigen-Selbsttest

  • Geschirr und Wäsche sollten ebenfalls nicht mit Haushaltsmitgliedern oder Dritten geteilt werden.
  • Oberflächen, mit denen Personen häufig in Berührung kommen, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
  • Es soll für regelmäßige Lüftung der Wohn- und Schlafräume sowie der
  • Küche und dem Badezimmer gesorgt werden.
  • Betroffene führen ein Tagebuch bezüglich Ihrer Symptome, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen. Die Körpertemperatur soll zweimal täglich gemessen werden.
  • Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen wenden sich die Betroffenen an Ihren Hausarzt.
  • Die Betroffenen müssen so lange in Ihrer Häuslichkeit bleiben, bis das Gesundheitsamt Ihre Isolierung (für Infizierte) /Quarantäne (für Ansteckungsverdächtige/enge Kontaktpersonen von Infizierten) aufhebt.

Vgl. Erlass des MSGJFS „Der Corona-Test ist positiv ausgefallen – Was ist jetzt zu tun?“

Vgl. Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit, vom 12. März 2021

Vgl. Erlass von Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit, vom 13. Januar 2021 (Achtung: Defekter Link, Stand: 19.03.2021, 12 Uhr)