Die Ferienbetreuung an folgenden Daten finden Sie hier: Ferienbetreuung
Hier stehen Ihnen die verschiedenen Anmeldungen als PDF zum Download bereit:
Änderungsanträge
Möchten Sie Tage der Früh- oder Mittagsbetreuung jeweils untereinander tauschen, benötigen Sie kein Formular. Durch unsere neue Gebührenordnung ändert sich ihre Nutzungsgebühr nicht. Es genügt eine formlose Mail an uns. Wir berücksichtigen dies nur, wenn es sich um langfristige und verbindliche Änderungen handelt. Für spontane Betreuung, die von Ihrer Festanmeldung abweicht, nutzen Sie bitte die Stundenkarte. Tragen Sie bitte alle gewünschten Zeiten ein. Bleiben Ihre Kontaktdaten dieselben, genügt der Hinweis „wie gehabt“.
Nützliche Informationen zum Ausfüllen der Anmeldung, Ferienbetreuung und Ermäßigungen
Hier finden Sie die Anmelde- und Änderungsformulare für die OGS. Unser Angebot besteht aus verschiedenen Bausteinen, die Sie individuell tageweise zusammenstellen können. Die Bausteine beinhalten:
- Frühbetreuung ab 07:00 Uhr bis Schulstart
- Mittagsbetreuung nach Schulschluss bis 14 Uhr.
- Unser Kursangebot von 14:00 bis 15:00 Uhr und paralleles freies Spiel (ebenfalls einzeln buchbar – Ihr Kind geht dann nach der Schule nach Hause und kommt um 14:00 Uhr wieder.)
- Eine Spätbetreuung von 15:00 bis 16:00 Uhr
- Ein warmes Mittagessen.
Bitte tragen Sie in die jeweiligen Kästchen für die Fühbetreuung Ihre individuelle Startzeit ein und bei den Betreuungsangeboten nach der Schule Ihre individuelle Endzeit. So können wir unser Personal effektiver planen und wissen auch, wann wir ein Kind vermissen und uns ggf. bei Ihnen melden müssen und ob wir es vielleicht früher losschicken sollen.
Anpassungen an den Stundenplan sind dann nur noch erforderlich, falls Sie bspw. Bedarf ab 08:00 Uhr haben und Ihr Kind laut Stundenplan zur ersten Stunde hat.
Ferienbetreuung
Wie Sie den Gebühren auf der Anmeldung sowie der Gebührensatzung entnehmen können, sind Gebühren für die Betreuung während der Ferien künftig im Monatsbeitrag enthalten (gemäß GaFöG und Richtlinie des Landes). Da wir die verlässliche
Grundschulzeit überbrücken müssen, nutzen Sie jedoch mehr Betreuungszeit. Um dies auszugleichen haben wir in diesem Jahr erstmals einen Grundbetrag über 20 € eingeführt. Dieser ist obligatorisch für jedes angemeldete Kind und berechtigt automatisch zur Teilnahme an der Betreuung in den Ferien. Ihr Kind kann zu den regulär angemeldeten Zeiten incl. der Schulzeit zu uns kommen. Für eine personelle Planbarkeit bitten wir Sie trotzdem um eine verbindliche Anmeldung mittels unserer Formulare.
Ermäßigungen
Folgende Ermäßigungen werden gewährt:
Geschwisterermäßigung: 50 % für das zweite Kind
Für Kinder, für die der Rechtsanspruch gilt, ferner: 100 % für das dritte Kind auf die Betreuungsgebühr (nicht Mittagessen).
Für Kinder, für die der Rechtsanspruch gilt:
Sozialstaffelung: 100 % Befreiung der Betreuungsgebühr, falls Transferleistungen bezogen werden (BuT, Wohngeld, etc…). Ein offizieller Nachweis genügt. Wir nehmen in diesem Fall keine Einsicht in Ihre finanzielle Situation.
Falls keine Transferleistungen bezogen werden: Sie können eine anteilige Ermäßigung der Betreuungsgebühr beantragen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Gesa Neizel vom Amt Schafflund unter der Nummer 04639/7018 in Verbindung, da die gesamte Prüfung über das Amt Schafflund erfolgt. Bitte beachten Sie, dass für den Start der Bewilligung der Monat der Antragsstellung gilt! Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich!