Schulinformation aus Anlass der Herbstferien 2022

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

kurz vor Beginn der Herbstferien soll noch einmal der aktuelle Umgang mit der Pandemie angesichts der neuen Rechtslage betrachtet und der Blick auf die Zeit nach den Ferien gerichtet werden.

Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue bundesrechtliche Vorgaben für Corona- Schutzmaßnahmen. Für die Situation an den Schulen in Schleswig-Holstein ergeben sich daraus zunächst keine Änderungen. Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass die Immunität durch Impfungen und/oder durchgemachte SARS-CoV-2-lnfektionen deutlich zugenommen hat. Zugleich sind die Risiken für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV- 2-lnfektion und unter den aktuell zirkulierenden Virusvarianten deutlich gesunken. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind die Risiken gering. Von schweren Krankheitsverläufen sind vielmehr vorrangig hochaltrige Menschen betroffen. Trotz alledem ist weiterhin ein umsichtiges, von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägtes Verhalten geboten, auch weil sich die Situation im Falle des Auftretens weiterer Variante des SARS- CoV-2 Virus ändern kann.

Konkret gelten in Schulen aktuell folgende Regelungen:

  • Hygieneempfehlungen
    Es gelten die grundlegenden Maßnahmen wie das regelmäßige Lüften sowie das sorgfältige und regelmäßige Händewaschen.
  • Richtiges Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen
    Grundsätzlich gilt: Kinder, die akut erkrankt sind, gehören nicht in die Schule. Es ist eine Entscheidung der Eltern, ob und wann sie ihre Kinder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt vorstellen, und es ist Entscheidung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, ob und ggf. welche Diagnostik sie veranlassen. Ein „Schnupfenplan“ ist daneben nicht erforderlich. Werden der Schule SARS-CoV-2-lnfektionen bei Schulangehörigen bekannt, gilt auch weiterhin, dass die Anzahl der Fälle im Corona-Dashboard gemeldet wird.
  • Mund-Nasen-Bedeckung
    Es bleibt an den Schulen bei den bisherigen Regelungen. Grundsätzlich hat sich die Mund-Nasenbedeckung (MNB) während der Pandemie als besonders wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Ungeachtet der hohen Anforderungen, die nach dem neuen Infektionsschutzgesetz für die Anordnung einer MNB-Pflicht besteht, gilt: Es ist weiterhin möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine MNB zu tragen. Auch an dieser Stelle sind im Miteinander während des Schulalltags in besonderem Maße Rücksichtnahme und verständnisvolle Kommunikation gefordert.
  • Vulnerable Personen
    Sind vulnerable oder schwangere Lehrkräfte im Unterricht eingesetzt, so ist insbesondere unter diesem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes der Erlass vom 23. März 2022 zu beachten. Außerdem gilt der Beurlaubungserlass bis auf Weiteres fort. Schülerinnen und Schüler, die zum Schulbesuch besondere Schutzvorkehrungen benötigen, weil sie selbst einer besonders vulnerablen Gruppe angehören, müssen sie dies durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest nachweisen. Die Schule wird dann aufgrund der jeweils individuell erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Erlasses entscheiden, welche Schritte ergriffen werden.
  • Schutzimpfungen
    Impfungen stellen weiterhin die wichtigste Schutzmaßnahme dar. Die Möglichkeit zur Anforderung mobiler Impfteams wird in Absprache mit dem Gesundheitsministerium verlängert. Die Impfteams stehen nach derzeitigem Stand für Anfahrten an Schulstandorten noch bis Ende November zur Verfügung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlungen angekündigt, die sich auf die adaptierten Impfstoffe bezieht. Sobald die aktualisierte Empfehlung veröffentlicht ist, erhalten die Schulen, die Impfteams anfordern können, weitere Informationen zu den sich daraus ergebenden erweiterten Möglichkeiten bei den Impfungen am Schulstandort.

Sollte sich die Risikolage im Laufe der Herbst-/Winterzeit 2022/23 grundlegend ändern, wird die Landesregierung nach Rücksprache mit dem Expertenrat neu bewerten und über weitere Schutzmaßnahmen entscheiden, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes möglich sind. Über dann ggf. nötige Änderungen im Vorgehen würden wir Sie rechtzeitig informieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schulen mit dem eingeübten Standardschutz und den möglichen Ausbauszenarien für alle relevanten Situationen der Pandemieentwicklung vorbereitet sind, dass aber aktuell in den Schulen ein größtmögliches Maß an Normalität gilt.

Neben dem Stand des aktuellen Pandemiegeschehens ist auch weiterhin die Frage der Energieversorgung für die Gesellschaft und damit auch für die Schule ein Thema. Den Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung bei der Vermittlung der Grundlagen und des richtigen Verhaltens in dieser Situation zu.

Ich wünsche Ihnen allen nach diesen ersten Monaten des neuen Schuljahres, die Sie gemeinsam mit allen in den Schulten Tätigen hervorragend bewältigt haben, erholsame Tage während der nun beginnenden Herbstferienzeit.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Kraft