Teilnahme am Präsenzunterricht unter folgenden Bedingungen

Liebe Eltern,

wie Sie der Presse und dem Schreiben von Frau Prien entnehmen konnten, ist eine Teilnahme Ihres Kindes am Präsenzunterricht in der Schule nur möglich unter einer der folgenden Bedingungen:

a. Sie haben Ihrem Kind bereits vor den Osterferien eine Einwilligungserklärung mitgegeben. Diese ist bis auf Widerruf gültig. oder

b. Sie geben Ihrem Kind am Montag, 19. April 2021 eine ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung zur zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule mit. Diese Einwilligung gilt dann bis auf Widerruf. Eine bereits in der Schule vorliegende Einwilligungserklärung von vor den Ferien muss nicht erneuert werden! Die Tests werden von der Schule gestellt und finden montags und donnerstags im Laufe des Vormittags statt. oder

c. Sie geben Ihrem Kind am Montag, 19. April 2021 eine erste Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test (in einer Arztpraxis, im Bürgertestzentrum, in einer Apotheke) mit in die Schule. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. oder

d. Sie geben Ihrem Kind die ausgefüllte und unterschriebene Vorlage zur qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld mit. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. Die Schule darf den Kindern bislang keine Tests mit nach Hause geben, die Kosten werden nicht übernommen.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen. Konkret wird es so aussehen, dass die Materialien des Vormittages ab 13 Uhr mittags an den bekannten Orten abgeholt werden können – es sei denn, es bestehen individuelle Absprachen zwischen Ihnen und der Klassenlehrkraft. Auch die Möglichkeit zur Beurlaubung von der Teilnahme am Präsenzunterricht nach §15 Schulgesetz besteht weiterhin.

Liebe Eltern,

wir haben jetzt schon die eine oder andere Sorge bezüglich der Tests gehört. Vor den Osterferien haben wir zweimal je 80 Tests beaufsichtigt. Die Kinder hatten alle keine nennenswerten Schwierigkeiten, die Tests durchzuführen und die Mehrheit war der Meinung, dass es nur ein bisschen in der Nase kitzelt. Wir haben mit den Kindern besprochen, dass natürlich positive Tests auftauchen können und wie wir uns dann verhalten. Da das aber vor den Ferien noch nicht vorgekommen ist, können wir Ihnen keinen Erfahrungsbericht geben, wie die Kinder diesen Fall aufnehmen und verarbeiten. Maskenpflicht, der Schnupfenplan und das regelmäßige Händewaschen bleiben weiter zu unser aller Sicherheit bestehen.

Wir hoffen, dass diese Maßnahmen dazu verhelfen, dass die Schulen geöffnet bleiben!

Mit freundlichen Grüßen

Merrit Hinrichs

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Formulare der Einwilligungserklärung oder der qualifizierten Selbstauskunft auszudrucken, so liegen diese ab sofort in der Garage in Großenwiehe zur Mitnahme bereit.