Erlass zur Beurlaubung

von Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 19. April bis 14. Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 19. April bis 14. Mai 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Kraft
Leiter der Abteilung
für Schulaufsicht und -gestaltung