Frühjahr 2021 – Landesweite Schwimmausbildung mit Ziel Bronze

Liebe Eltern,

Schwimmvereine, DLRG, Schwimmhallenbetreiber, Ministerien, Kommunen und andere schwimmsporttreibende Organisationen haben gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht, auch in diesen schwierigen Zeiten Grundschulkindern in Schleswig-Holstein Schwimmunterricht erteilen zu können.

In einer gemeinsamen Aktion ist es nun gelungen, Ihren Kindern inzidenzabhängig ab dem 19.04.2021 in vielen Schwimmhallen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit zu bieten, in einem Zeitraum von jeweils 2 Wochen an entsprechenden Schwimmkursen teilzunehmen.

Die Schwimmkurse werden in der Regel täglich in den Nachmittagsstunden als Blockunterricht angeboten. Je nach Schwimmhalle werden dafür 10 bis 14, meist aufeinanderfolgende Unterrichtstage zur Verfügung gestellt, an denen kein zusätzlicher, öffentlicher Badebetrieb stattfinden soll. Die täglichen Unterrichtseinheiten finden in der Regel immer zur gleichen Zeit statt und sind zwischen 40 und 60 Minuten lang. Unser Ziel ist es, in dieser Zeit mit Hilfe ausgebildeter Übungsleiter möglichst viele Kinder bis zur Erlangung des Schwimmabzeichens in Bronze zu führen.

Für die Kurse gelten folgende Anmeldevoraussetzungen:

  1. Da die Schwimmkurse zurzeit überwiegend auf den Schwimmbahnen und nicht im Lehrschwimmbecken stattfinden, sollte Ihr Kind bereits in der Lage sein, sich im tiefen Wasser zu bewegen. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn Ihr Kind bereits mit Erfolg die Seepferdchenprüfung abgelegt hat.
  2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kinder der 3. und 4. Grundschulklassen.
  3. Zugelassen werden immer nur geschlossene Gruppen (Kohorten).
  4. Die Gruppen müssen eine Größe von 5-10 Kindern haben.
  5. Die Gruppen betreten und verlassen die Schwimmhallen gemeinsam.
  6. Die Gruppen bleiben während des gesamten Ausbildungszeitraums zusammen.
  7. Die Anmeldung der Gruppen für die Ausbildung erfolgt ausschließlich über die Schulen.
  8. Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf 30,- € (sofern für die Vereine/Ortsgruppen keine Hallennutzungsgebühren anfallen).
  9. Die Teilnahmegebühren müssen zum Kursbeginn entrichtet werden. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Anweisungen der Schule.
  10. Die Kinder dürfen an den einzelnen Unterrichtseinheiten nur teilnehmen, wenn sie gesund sind.
  11. Innerhalb der Schwimmhallen besteht Maskenpflicht. Die Masken dürfen erst unmittelbar vor Betreten des Wassers abgelegt werden.
  12. Die Abstandsregeln müssen sowohl außerhalb als auch im Wasser eingehalten werden.
  13. Geschwommen wird entweder auf Doppelbahnen oder auf Einzelbahnen, sofern zur Nachbargruppe eine Bahn frei bleibt.
  14. Die Organisation von An- und Abfahrt obliegt den Eltern.“

Welche Schwimmhalle und welcher Verein oder welche schwimmsporttreibende Organisation für die Ausbildung Ihres Kindes zuständig ist, erfahren Sie in Ihrer Schule.