Infos zu Foto- und Videoaufnahmen

Zur Einschulungsfeier am 04.08.2021

Wichtige Hinweise aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu Foto- und Videoaufnahmen

Sehr geehrte Eltern und Angehörige,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten Ihnen auf der heutigen Veranstaltung die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen ermöglichen.

Erlaubt ist das Anfertigen von Fotografien und Videos, wenn dies persönlichen und familiären Zwecken dient und die Belange der übrigen Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern und insbesondere die der anwesenden Schülerinnen und Schüler respektiert werden. Das heißt:

  • Eltern dürfen Fotos von ihrem eigenen Kind machen.
  • Gleiches gilt für andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem familiären oder freundschaftlichen Kreis des Kindes.
  • Mit Zustimmung aller Beteiligten kann auch ein Gruppenbild der Erstklässler gemacht werden. Dies erfolgt durch Herrn Reinhard Friedrichsen, das Bild soll im Flensburger Tageblatt veröffentlicht werden. Die Teilnahme an dem Foto ist freiwillig.
  • Wenn ein Kind mit einem anderen Kind zusammen fotografiert werden soll, ist dies erlaubt, wenn die Eltern des anderen Kindes dem zustimmen.
  • Gleiches gilt für das Filmen. Die gesamte Feier oder Teile davon zu filmen, ist, um den feierlichen Charakter der Veranstaltung nicht zu stören, nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Einschulung um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt und alle eingeladenen Eltern und Kinder sich wohlfühlen sollen, auch wenn sie nicht fotografiert werden möchten.

Daher sollte eine besondere Rücksichtnahme auf die Belange der übrigen Besucherinnen und Besucher und ein sensibler, maßvoller Umgang beim Fotografieren selbstverständlich sein. Wenn ein Kind oder dessen Eltern äußern, nicht fotografiert werden zu wollen, dann ist dies zu respektieren.

Eine besondere Sorgfalt muss insbesondere dann angewendet werden, wenn zum Fotografieren Smartphones, Tablets etc. genutzt werden oder Bilder in sozialen Medien veröffentlicht werden. Hier besteht schnell die Gefahr eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz oder das Datenschutzrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Merrit Hinrichs
Schulleiterin